Spiel und Platzordnung
Zuständigkeit
Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist die Vorstandschaft
Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ein Vorstandsmitglied oder ein Platzwart
Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, zahlende Gäste in Verbindung mit einem Mitglied und Personen, denen vom Vorstand ein Spielrecht eingeräumt ist.
Spielberechtigt ist nur, wer Beiträge, Umlagen und Gebühren satzungsgemäß entrichtet hat.
Gäste enthalten für die Spieldauer eine Gästekarte. Diese sind von Montag bis Freitag bei der Druckerei Schramm Herrngasse 2 in Wörth erhältlich. Der Gastbeitrag von 4.- € ist vor Spielbeginn zu entrichten. Wenn mehr als ein Gast auf einem Platz spielt, kostet der Platz pro Stunde 10.- €. Gastspieler sind nicht versichert! Sie verzichten mit Spielantritt ausdrücklich auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem TSV Wörth.
Spielbetrieb
Bei starkem Spielandrang soll vermehrt Doppel gespielt werden. Vor jeder Spielzeit sind die Plätze, falls erforderlich, zu spritzen. Nach jeder Spielzeit sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu kehren. Dies ist in den 60 min. Platzbelegung zu erledigen.
Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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